Monitoring
Monitoring beschreibt einen Prozess, bei dem titulierte Forderungen über einen längeren Zeitraum überwacht und bearbeitet werden. Es geht darum, Forderungen auch dann weiterhin im Blick zu behalten, wenn der Schuldner aktuell nicht zahlungsfähig ist. Durch kontinuierliche Überwachung und gezieltes Handeln kann der Zeitpunkt erkannt werden, an dem der Schuldner wieder in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen.
Unser Monitoring ist die Überwachung von Vorgängen und ein Überbegriff für alle Arten von systematischen Erfassungen, Prüfungen oder Beobachtungen von Inkassovorgängen mittels unseres innovativen IT-Systems.
Bestandteil des Monitorings ist das regelmäßige Gespräch mit dem Schuldner, um die endgültige Forderungsrückführung zu ermöglichen.
Die Erkenntnisse aus dem Monitoring nutzen wir unmittelbar für gezielte Vollstreckungsmaßnahmen. Die Zwangsvollstreckung erfolgt in das bewegliche- und unbewegliche Vermögen des Schuldners.
Alle Forderungen unterliegen der Verjährung gemäß §§ 194 ff BGB. Unser Monitoringsystem überwacht die unterschiedlichen Verjährungsfristen und gewährleistet durch verjährungshemmende Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Forderungsanspruches oder den Neubeginn der Verjährung.
Unser Monitoring ist die Überwachung von Vorgängen und ein Überbegriff für alle Arten von systematischen Erfassungen, Prüfungen oder Beobachtungen von Inkassovorgängen mittels unseres innovativen IT-Systems.
Bestandteil des Monitorings ist das regelmäßige Gespräch mit dem Schuldner, um die endgültige Forderungsrückführung zu ermöglichen.
Das Erkenntnisse aus dem Monitoring nutzen wir unmittelbar für gezielte Vollstreckungsmaßnahmen. Die Zwangsvollstreckung erfolgt in das bewegliche- und unbewegliche Vermögen des Schuldners.
Alle Forderungen unterliegen der Verjährung gemäß §§ 194 ff BGB. Unser Monitoringsystem überwacht die unterschiedlichen Verjährungsfristen und gewährleistet durch verjährungshemmende Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Forderungsanspruches oder den Neubeginn der Verjährung.
Unser Monitoring ist die Überwachung von Vorgängen und ein Überbegriff für alle Arten von systematischen Erfassungen, Prüfungen oder Beobachtungen von Inkassovorgängen mittels unseres innovativen IT-Systems.
Bestandteil des Monitorings ist das regelmäßige Gespräch mit dem Schuldner, um die endgültige Forderungsrückführung zu ermöglichen.
Das Erkenntnisse aus dem Monitoring nutzen wir unmittelbar für gezielte Vollstreckungsmaßnahmen. Die Zwangsvollstreckung erfolgt in das bewegliche- und unbewegliche Vermögen des Schuldners.
Alle Forderungen unterliegen der Verjährung gemäß §§ 194 ff BGB. Unser Monitoringsystem überwacht die unterschiedlichen Verjährungsfristen und gewährleistet durch verjährungshemmende Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Forderungsanspruches oder den Neubeginn der Verjährung.