Insolvenzbearbeitung
Über das Vermögen des Schuldners wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Damit ist Ihnen die Möglichkeit genommen, die Forderung zeitnah zu erhalten. Sie können nun die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Dies erfolgt beim Insolvenzverwalter und ist an feste Fristen sowie Verfahrensvorschriften gebunden. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Forderung und erhöhen die Realisierungschancen.
Im Rahmen der Insolvenzbearbeitung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Wir prüfen, ob Ihre Forderung einem Aus- und Absonderungsrecht unterliegt. Ist dies der Fall führen wir die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir prüfen während des Insolvenzverfahrens einer natürlichen Person nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, ob die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Gleichfalls werden wir während des Verfahrens aktiv, wenn Versagungsgründe vorliegen. Wird die Restschuldbefreiung nicht erteilt, betreiben wir unmittelbar die Zwangsvollstreckung aus bereits erwirkten Vollstreckungstiteln.
Bestreitet der Insolvenzverwalter Ihre Forderung oder macht er strittigen Anfechtungen geltend, dann führen unsere Kooperationsanwälte den Zivilprozess.
Wir prüfen, ob Ihre Forderung einem Aus- und Absonderungsrecht unterliegt. Ist dies der Fall führen wir die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter um Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir prüfen während des Insolvenzverfahrens einer natürlichen Person nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, ob die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Gleichfalls werden wir während des Verfahrens aktiv, wenn Versagungsgründe vorliegen. Wird die Restschuldbefreiung nicht erteilt, betreiben wir unmittelbar die Zwangsvollstreckung aus bereits erwirkten Vollstreckungstiteln.
Bestreitet der Insolvenzverwalter Ihre Forderung oder macht er strittigen Anfechtungen geltend, dann führen unsere Kooperationsanwälte den Zivilprozess.
Wir prüfen Ihre Forderung und melden diese zur Insolvenztabelle an. Dies erfolgt unter Abwägung der gesetzlichen Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters.
Wir prüfen, ob Ihre Forderung einem Aus- und Absonderungsrecht unterliegt. Ist dies der Fall führen wir die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter um Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir prüfen während des Insolvenzverfahrens einer natürlichen Person nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, ob die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Gleichfalls werden wir während des Verfahrens aktiv, wenn Versagungsgründe vorliegen. Wird die Restschuldbefreiung nicht erteilt, betreiben wir unmittelbar die Zwangsvollstreckung aus bereits erwirkten Vollstreckungstiteln.
Bestreitet der Insolvenzverwalter Ihre Forderung oder macht er strittigen Anfechtungen geltend, dann führen unsere Kooperationsanwälte den Zivilprozess.