Gerichtliches Mahnverfahren
War eine außergerichtliche Einigung mit dem Schuldner nicht möglich, steht der Gläubiger vor der Entscheidung, rechtliche Schritte einleiten zu müssen, um die Forderung zu realisieren. Eine mögliche und kostengünstige Maßnahme ist die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Alternativ ist im Fall des Bestreitens der Forderung im außergerichtlichen Inkassoverfahren der Weg der Klage zielführend.
Wir nutzen das gerichtliche Mahnverfahren zur Titulierung Ihrer Forderungen. In dem Verfahren wird nach Erlass des Mahnbescheids und unter Berücksichtigung der Widerspruchsfrist der Vollstreckungsbescheid erlassen. Der Vollstreckungsbescheid macht Ihre Forderungen rechtssicher und damit vollstreckbar.
Unsere Kooperationsanwälte übernehmen die Mandatsbearbeitung, sobald Ihr Schuldner unberechtigt der Forderung widerspricht.
Wir nutzen das gerichtliche Mahnverfahren zur Titulierung der Forderungen. In dem Verfahren wird nach Erlass des Mahnbescheids und unter Berücksichtigung der Widerspruchsfrist der Vollstreckungsbescheid erlassen. Der Vollstreckungsbescheid macht Forderungen rechtssicher und damit vollstreckbar.
Unsere Kooperationsanwälte übernehmen die Mandatsbearbeitung, sobald der Schuldner unberechtigt der Forderung widerspricht.
Wir nutzen das gerichtliche Mahnverfahren zur Titulierung der Forderungen. In dem Verfahren wird nach Erlass des Mahnbescheids und unter Berücksichtigung der Widerspruchsfrist der Vollstreckungsbescheid erlassen. Der Vollstreckungsbescheid macht Forderungen rechtssicher und damit vollstreckbar.
Unsere Kooperationsanwälte übernehmen die Mandatsbearbeitung, sobald der Schuldner unberechtigt der Forderung widerspricht.